Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30168
OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13 (https://dejure.org/2014,30168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2014 - 7 LA 70/13 (https://dejure.org/2014,30168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 7 LA 70/13 (https://dejure.org/2014,30168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1004 BGB
    Passivlegitimation für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivlegitimation für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13
    Hierbei handelt es sich um einen im öffentlichen Recht nicht ausdrücklich geregelten, insbesondere durch Richterrecht geprägten Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91- BVerwGE 94, 100, 103 mwN), der aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie den Grundrechten, namentlich Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 GG, hergeleitet wird und den privatrechtlichen Bestimmungen in §§ 1004, 862 und 12 BGB vergleichbar ist.
  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13
    Passivlegitimiert für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch ist derjenige Rechtsträger, in dessen Kompetenz die Herstellung der beanspruchten Schutzmaßnahme fällt (BVerwG, Urt. v. 21.09.1984 - 4 C 51.80 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2013 - 1 A 360/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11

    Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2014 - 7 LA 70/13
    Passivlegitimiert für den öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch ist derjenige Rechtsträger, in dessen Kompetenz die Herstellung der beanspruchten Schutzmaßnahme fällt (BVerwG, Urt. v. 21.09.1984 - 4 C 51.80 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2013 - 1 A 360/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Anzuknüpfen ist nicht an die vormalige, sondern die aktuelle kompetenzielle Verantwortlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 -, juris, Rn. 15; OVG Sachsen, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 A 360/11 -, juris, Rn. 14; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 7 LA 70/13 -, juris, Rn. 3), weil Anknüpfungspunkt des Folgenbeseitigungsanspruches ein zu beseitigender anhaltender rechtswidriger Zustand ist und - ungeachtet der Tragung der Kosten - die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes nur dem Hoheitsträger rechtlich möglich ist, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vornahme der entsprechenden Maßnahmen befugt ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10

    Wasserrecht

    Da zur Abwehr der vorgetragenen Beeinträchtigungen von der Klägerin ein schlicht hoheitliches Handeln gefordert wird, kann von Rechts wegen nur der Hoheitsträger verpflichtet werden, dem dies rechtlich möglich ist, d.h. der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vornahme der entsprechenden Maßnahmen befugt ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Oktober 2014 - 7 LA 70/13 -, Rn. 3, juris).
  • VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16

    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

    Maßgeblich ist insoweit darauf abzustellen, wer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Träger der Straßenbaulast ist (BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 7 LA 70/13 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 B 15.522 -, juris Rn. 15 sowie Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 A 360/11 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 8 B 17.145

    Übertragung der Verwaltung von Kreisstraßen auf die Staatlichen Bauämter

    Dementsprechend ist anspruchsverpflichtet und damit passivlegitimiert derjenige Rechtsträger, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße verantwortlich ist; insoweit ist maßgeblich darauf abzustellen, wer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Träger der Straßenbaulast ist (BVerwG, U.v. 21.9.1984 a.a.O. Rn. 13; BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 8 B 15.522 - BayVBl 2016, 590 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 9.10.2014 - 7 LA 70/13 - juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 6.2.2003 - 1 A 360/11 - juris Rn. 14; VG Oldenburg, U.v. 22.11.2017 - 5 A 2233/16 - juris Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht